Anforderungen an Sachverständigengutachten im Mieterhöhungsverfahren

27.05.2016

Wird eine Mieterhöhung auf ein vom Vermieter vorgelegtes Sachverständigengutachten gestützt, genügt der Vermieter seiner Verpflichtung zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens, wenn das Gutachten für den Mieter zumindest ansatzweise selbst überprüfbare Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet und die zu beurteilende Wohnung zutreffend in das örtliche Preisgefüge eingeordnet wird. Etwaige kleinere Mängel des Gutachtens führen - so der Bundesgerichtshof - nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen.
 
Urteil des BGH vom 03.02.2016
VIII ZR 69/15
Grundeigentum 2016, 388

 
Zurück...
 
Erbrecht Muenchen, Mietrecht Muenchen, Kanzlei Muenchen, Fachanwalt Familienrecht Muenchen, Sorgerecht Muenchen, Anwaltskanzlei Muenchen, Versorgungsausgleich Weilheim, Pflichtteilsregelung nahe Ingolstadt, Schadensersatz Muenchen, Trennung Augsburg